Im Anschluss an das Erstgespräch, das durchschnittlich 40 bis 60 Minuten dauert, ist es möglich den etwaigen Behandlungsumfang und die damit verbundenen Kosten einzuschätzen.

Die privaten Krankenkassen und die gesetzlichen Krankenkassen, mit denen eine private Zusatzversicherung für naturheilkundliche Behandlung abgeschlossen wurde, übernehmen in der Regel einen Großteil der nach GOÄ abgerechneten Leistungen.

Akupunkturen zur Schmerz-Behandlung werden von allen privaten Krankenkassen erstattet.